Arbeitszeugnisse und ihre Bedeutung


Wenn Sie sich bei einem Unternehmen bewerben, legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen in der Regel Arbeitszeugnisse Ihrer früheren Arbeitgeber oder Praktikantenbetriebe bei. Personaler messen diesen Zeugnissen einen hohen Stellenwert bei, da sie eine erste Einschätzung des Bewerbers darstellen. Ein Arbeitszeugnis gibt Auskunft über Art und Dauer der Tätigkeiten, der Leistungen und Kenntnisse sowie über das Verhalten des Arbeitnehmers. Es erfüllt somit einen Nachweis bei der Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz und ist daher das in der Regel wertvollste Papier für den Personalentscheider. Je nach Qualität des Arbeitszeugnisses kann es das berufliche Fortkommen erleichtern oder auch erschweren.

In Deutschland und in der Schweiz haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis vorlag bzw. noch vorliegt. Der Arbeitgeber ist jedoch erst zur Ausfertigung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer das Zeugnis verlangt. Sie können dabei entscheiden, ob Sie ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung oder ein einfaches Zeugnis haben möchten. Für den Inhalt - speziell für qualifizierte Zeugnisse - gilt, dass die Formulierungen wahrheitsgemäß, wohlwollend und verständlich sein müssen, um dem Arbeitnehmer keine unnötigen Stolpersteine in seinen weiteren Karriereweg zu legen. Der Anspruch auf das Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren. Daher ist man gut beraten, möglichst bald nach Erhalt der Kündigung oder nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen sein Arbeitszeugnis einzufordern.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält folgende Bestandteile:
-Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber
-Zeugnis als Überschrift
-Ihren Vor- und Zunamen
-Geburtsdatum und Geburtsort
-Beschäftigungsdauer (beginnend mit Ihrem Eintrittstermin)
-Die genaue Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebentätigkeiten)
-Leistungsbeurteilung
•Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung
•Beurteilung der Arbeitsweise
•Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse
•Nennung eventueller Führungskompetenzen
•Schlussteil der Leistungsbeurteilung
-Ihr Verhalten in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden (gegebenenfalls Geschäftspartner)
-Auch die Gründe für Ihr Ausscheiden sollten vorhanden sein
-Schlusssatz
-Ort und Datum
-Unternehmen
-Unterschrift

Nachdem der Arbeitgeber Sie nicht wirklich benoten darf, werden die Noten im Zeugnis durch folgende Klauseln ersetzt:
-Note 1: »... erledigte alle ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit«
-Note 2: »... stets zur vollen Zufriedenheit" oder "... zur vollsten Zufriedenheit«
-Note 3: »... stets zur Zufriedenheit«
-Note 4: »... zur Zufriedenheit«

Fehlt eine entsprechende Bemerkung, steckt dahinter die Ansicht des Arbeitgebers, dass die Leistungen des Arbeitnehmers mangelhaft oder gar ungenügend waren.

Weitere Informationen zu Arbeitszeugnissen finden Sie unter www.arbeitszeugnis.de!